Fachbeiträge
Dürfen Augenoptiker Prismen in der Brille anpassen?
Vor kurzem besuchte mich eine Neu-Kundin und hatte ein Sehproblem. Eine lange Zeit plagten sie Schwierigkeiten beim Sehen in der Ferne, Probleme bei Blickwechseln, beim Lesen versprang sie in der Zeile und hatte keine „Kondition“ beim Lesen. Mehrere Augenarztbesuche wurden absolviert. Immer wieder wurden die Brillen verändert, nichts brachte wirklich Besserung. Wir vereinbarten einen Termin für eine vollständige Augenglasbestimmung. Während dieser Beratung zeigte sich, dass die bisherige Brille nicht korrekt angepasst worden ist und eine kleine, bisher noch nicht auskorrigierte Fehlsichtigkeit vorlag. Es handelte sich dabei um einen minimalen, kleinen Stellungsfehler der Augen zueinander. Dieser Fehler wird als latentes Schielen oder auch Winkelfehlsichtigkeit bezeichnet.
Im Vorfeld der Anpassung kam das Gespräch darauf, ob ich als Augenoptikermeister Prismen ohne augenärztliche Empfehlung anpassen darf. Einige Augenärzte warnen ja auf ihren Internetseiten vor der Anpassung durch Augenoptiker und das Brillen mit Prismen sehr teuer sind. Höchstrichterlich wurde schon vor vielen Jahren geklärt, dass Augenoptikermeister Prismen anpassen dürfen, um Sehprobleme zu lösen, wenn vom Augenarzt kein krankhafter Befund festgestellt werden konnte (OLG Frankfurt, Urteil vom 27.09.2006, AZ 4U 19/06). Und in diesem Fall wurden ja auch schon mehrere Augenarztbesuche absolviert, ohne dass die Augen einen krankhaften Befund aufzeigten. Bleibt noch der Vorwurf, Prismen seien teuer. Ein Prisma hat zurzeit einen Mehrpreis von 55 Euro. Jeder einzelne sollte für sich entscheiden, ob dieser Preis ihm diese Korrektion wert ist oder nicht. Jeder der Sehprobleme hat, kann aufgrund eines Vergleiches (mit oder ohne Prisma) entscheiden, ob er diesen Betrag zahlen möchte oder nicht. Es ist immer eine persönliche Entscheidung. Ich als Augenoptikermeister zeige nur Wege der Korrektion auf.
Auch warnen Augenärzte davor, dass Prismen den Brillenträger in die Operation „treiben“. In den allermeisten Fällen des latenten Schielens (Winkelfehlsichtigkeit) handelt es sich nur um kleine Abweichungen der Augen zueinander. Es gibt tatsächlich Menschen, bei denen der Stellungsfehler so groß ist, dass in diesen Fällen tatsächlich eine augenärztliche Behandlung (ggf. Operation) notwendig ist. Prismen haben Vor- aber auch Nachteile. Diese müssen abgewogen werden. Der Vorwurf, dass durch Prismen eine OP notwendig wird, ist so nicht korrekt. Durch die prismatischen Gläser werden die Muskeln am Auge nicht verändert, sondern nur entlastet. Werden die Prismen wieder aus der Brille „ausgebaut“ ist die ursprüngliche Situation wieder vorhanden. Die eigentliche Fehlsichtigkeit wird durch Prismen nicht vergrößert, diese ist schon vorhanden.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Schreiben Sie mir gerne per E-Mail, rufen Sie mich an oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin (bei uns ganz ohne Störungen, wie z.B. Telefonanrufe).